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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der N.Kahlert u. H.Bartke GbR. (nachfolgend “BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen” genannt) mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Einrichtungen von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

2. Nutzungsvereinbarung

  1. Mit dem Erwerb einer BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen Mitgliedschaft, einer 10er Karte oder einem Personal Training kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen in vereinbartem Umfang genutzt werden, kostenpflichtige Spezialkurse/Workshops sind davon ausgenommen.

  2. Die Anmeldung zu den Trainingsstunden/Workouts erfolgt über „eversports“. Die Anmeldung kann maximal 48h im Voraus erfolgen.

  3. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und dem 02. Januar finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsstunden/Workouts statt. Weiterhin behält sich BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu neun Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge per Kreditkarte oder per SEPA Lastschriftmandat mittels des Zahlungsdienstleisters Stripe eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift bis zum dritten Werktag des Monats einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen gezogenen Lastschriften einzulösen. 

  2. Das Mitglied übernimmt mit der Abbuchung die Transaktionskosten, diese betragen beim SEPA Mandat 1% + 0,50€ und bei der Bezahlung mit Kreditkarte 2,9% + 0,25€. Der Betrag wird automatisch über Stripe abgebucht.

  3. Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen berechtigt für die Bankrücklastschrift entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

  4. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail Adresse, Bankverbindung, etc.) BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

4. Kursanmeldung/Stornierung

  1. Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 12 Personen. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit des jeweiligen Workouts anzupassen.

  2. Da die Teilnehmerzahl der Kurse limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann.

  3. Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl verbindlich. Termine für Trainingsstunden können online bis fünf Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenkurse müssen neun Stunden im voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin bzw. nicht wahrgenommener Termin (no show) gilt als gebuchter Termin und wird vom Trainingskontingent (bspw. 8-Session Karte) abgezogen. Für Verträge ohne Trainingskontingent (unlimited) gilt: Werden innerhalb eines Monats drei gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält es sich BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen vor, ab dem vierten Termin eine Gebühr in Höhe von 10,00 € für jeden weiteren nicht fristgerecht abgesagten Termin zu berechnen.

  4. Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.

  5. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen behält es sich vor, Trainingsstunden abzusagen, falls sich bis drei Stunden vor Kursbeginn weniger als drei Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail/Telefon.

5. Teilnahmevoraussetzung/Einsteigerkurs

  1. Um eine sichere Teilnahme am gesamten Kursangebot von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen zu gewährleisten, ist jedes Neumitglied verpflichtet, den angebotenen Einsteigerkurs (sog. BASICS) zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens drei Monate trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, den Einsteigerkurs überspringen.

  2. Ab Startdatum des Einsteigerkurses werden 14 Tage als „Tryout“ Versprechen eingeräumt. Innerhalb dieser 14 Tage kann die Mitgliedschaft beiderseitig schriftlich beendet werden. Die Mitgliedschaft endet dann am 14. Tag nach Startdatum. In diesem Fall ist der anteilige Beitrag des Einsteigerkurses für 14 Tage fällig.

6. Mitgliedschaft

  1. Bei einer “unlimited” Mitgliedschaft kann der Vertragspartner das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen. 

  2. Bei einer limitierten Mitgliedschaft (bspw. 8-Session Card) kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten monatlichen Trainingskontingents das aktuelle Kursangebot sowie das Open Gym nutzen.

  3. Der Erwerb der 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn Gruppentrainings bzw. Open Gym Stunden. Die 10er Karte hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der sechs Monate kann die 10er Karte gegen eine erweiterte Flexibilitätsgebühr von 20,00 € einmalig für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.

  4. Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende erhalten einen Nachlass von auf die Mitgliedschaftsgebühr (ca. 10%). Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.

7. Wechsel des Mitgliedschaftsmodells

  1. Ein Wechsel auf ein höheres Mitgliedschaftsmodells ist während der Vertragslaufzeit jederzeit zum Ende eines Monats möglich. Die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit läuft weiter und verlängert sich durch das Hochstufen des Mitgliedschaftsmodells nicht.

  2. Ein Wechsel auf ein niedrigeres Mitgliedschaftsmodells ist ausschließlich am Ende der Vertragslaufzeit möglich.

  3. Ein Wechsel der Mitgliedschaft ist stets über das entsprechende Formular unter folgendem Link einzureichen.

  4. Bei einem Wechsel gelten die aktuellen Preise der Mitgliedschaft inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Laufzeit, Kündigung der Mitgliedschaft und Widerruf

  1. Die Grundlaufzeit richtet sich je nach Vertragsverhältnis und geht von einem Monat bis zwölf Monate. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der geschlossenen Mitgliedschaft kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der N.Kahlert u. H.Bartke GbR., Industriestrasse 4, 79194 Gundelfingen, zu erfolgen. 

  2. Wird es BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.

  3. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

  4. Nach Ablauf der Grundlaufzeit erhöht sich der Monatsbeitrag auf den monatlich kündbaren Tarif.

  5. Ein Widerruf nach Abschluss des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  6. Der Vertrag kann seitens BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen jederzeit außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied

    1. für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages oder eines nicht unerheblichen Teils des Beitrages in Verzug ist,

    2. unerlaubte Substanzen einnimmt (bspw. Doping- oder Rauschmittel).

    3. nachhaltig die Gemeinschaft stört oder

    4. sich wiederholt den Anweisungen des Trainers widersetzt.

9. Krankheit/Ausfallzeiten

  1. Im Allgemeinen werden keine Pausen während der Mitgliedschaftsdauer gewährt. Falls eine Pause gewährt wird, verlängert dieser Pausenzeitraum die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft bzw. verschiebt die Kündigungsfrist einer möglichen Kündigung in der Zukunft unabhängig vom Kündigungsgrund (Schwangerschaft, Umzug, etc.) um den entsprechenden Zeitraum.

  2. Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch, um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich (formlos) per E-Mail an info@bodyfactory-gundelfingen.de innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/Sportunfähigkeit zu stellen.

  3. Handelt es sich nachweislich einer ärztlichen Bescheinigung um eine Krankheit, deren Heilung nicht absehbar ist und diese so erheblich, dass das Mitglied das Angebot von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen nicht nutzen kann, so kann das Mitglied außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

  4. Für sonstige Vertragsbedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Preisanpassung

  1. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen behält es sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

  2. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

11. Körperliche Anforderung

  1. CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für Anfänger geeignet. Grundsätzlich sollte das Mitglied jedoch von guter Gesundheit sein. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen empfiehlt daher allen Personen, die Mitglied bei BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen werden wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen. 

12. Datenschutz

  1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  2. Alle weiteren Details zum Datenschutz werden in der Datenschutzerklärung ausführlich erläutert.

13. Haftungsbeschränkung

  1. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten von BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der unter “Nutzungsvereinbarung” und “Mitgliedschaft” bezeichneten Leistungen.

  2. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen

14. Sonstiges

  1. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und insbesondere darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten gelten ausschließlich die Vertragsregelungen in deutscher Sprache.

  5. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand Wiesbaden. Erfüllungsort ist ebenfalls Wiesbaden.

  6. Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist BodyFactory Gundelfingen/CrossFit Gundelfingen nicht verpflichtet und nicht bereit.

  7. Diese Vereinbarung ist bindend. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Haftungsausschluss und Verzichtserklärung

1. Hiermit bestätige ich, dass ich auf eigene Verantwortung und freiwillig an den Trainingseinheiten und jeglichen sonstigen Aktivitäten der N.Kahlert u. H.Bartke GbR. teilnehme. 

2. Mir sind die Risiken bewusst, die bei jeglicher Art von physischem Training (extremen körperlichen Aktivitäten) bestehen – unter anderem können dies folgende sein:

  • Einschränkungen des Bewegungsapparates (Knochen, Muskeln, Sehnen, Nerven, etc.)

  • Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems

  • Verletzungen durch unsachgemäßen und fahrlässigen Gebrauch des Equipments durch mich, meine Trainingspartner oder andere Trainierende um mich herum

  • Verletzungen und sonstige Schädigungen durch Materialfehler des Equipments

  • Entstehung, Verschlimmerung oder Verstärkung von bekannten oder unbekannten Vorerkrankungen, Krankheiten allgemein, Beschwerden jeglicher Art, etc.

  • Stürze jedweder Art

  • Rhabdomyolyse (Auflösung der quergestreiften Muskelfasern)

  • Alkohol, Drogen und sonstige Medikamente können die Risiken noch verstärken

Die Folgen können von leichten über schwerwiegenden Verletzungen/Einschränkungen bis hin zum Tod führen.

 

3. Ich bestätige, dass ich körperlich und geistig gesund bin und über keinerlei medizinische Einschränkungen verfüge, um CrossFit und jedwede sonstigen körperlichen Aktivitäten ausüben zu dürfen.

 

4. Ich übernehme die volle Verantwortung für alle Risiken, denen ich mich aussetze und jede mögliche Verletzung, vorübergehend oder dauerhaft bis hin zum Tod, die aus der Teilnahme an den Aktivitäten der N.Kahlert u. H.Bartke GbR. resultieren können.

 

5. Die N.Kahlert u. H.Bartke GbR. hat mich ausführlich darüber aufgeklärt, dass mich die Teilnahme an seinem Training/seinen Aktivitäten an meine physischen und psychischen Grenzen bringen kann. Diese können, unter anderem, sein: veränderter Blutdruck, Ohnmacht, Herzrhythmus-Störungen bis hin zum Herzinfarkt, Schlaganfall und sogar zum Tod.

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